Multiple Sklerose mehrfach gerichtlich als Impfschaden anerkannt

Angeblich gibt es laut der Pharma Industrie keinen Zusammenhang zwischen Impfungen und Multipler Sklerose. Dennoch haben einige Gerichtsurteile gezeigt, dass die Krankheit Multiple Sklerose von Gerichten als Impfschaden anerkannt wurde. “Multiple Sklerose (MS) tritt vor allem bei jungen Erwachsenen auf und betrifft das zentrale Nervensystem. Die Symptome sind vielfältig, der Verlauf ist oft schubförmig … ” (Apothekenzeitschrift)

Was ist Multiple Sklerose?

Multiple Sklerose ist eine Autoimmunerkrankung, bei der die Nervenhülle zerstört wird. So wird das gesamte, zentrale Nervensystem geschädigt. Der Verlauf der Krankheit kann unterschiedlich sein.

Man unterscheidet zwischen zwei Verlaufsformen:

1. Schubförmiger Verlauf

“Es bestehen neue Symptome über die Dauer von mindestens 24 Stunden, die nicht anderweitig erklärbar sind (zum Beispiel durch Fieber). Und seit dem Beginn des letzten Schubes sind mehr als 30 Tage vergangen.”

Solch ein Schub kann mehrere Tage oder Wochen dauern. Die Abstände zwischen den Schüben können zwischen Wochen, Monate oder Jahre liegen. Die Symptome können wieder verschwinden oder erhalten bleiben.

2. Chronisch-voranschreitender Verlauf

Selten beginnt MS in dieser Verlaufsform. Meist entspringt der chronisch-voranschreitende Verlauf aus dem schubförmigen Verlauf. Nach einer variablen Zeit kommt es allerdings zu einem langsamen, kontinuierlichen Fortschreiten der MS mit oder ohne zusätzlichen Schüben. Symptome und Beschwerden nehmen dabei allmählich zu. Das sind:  Empfindungsstörungen an Armen und Beinen, Sehstörungen (vor allem bei jungen Patienten), Störung der Muskelfunktionen, sowie Lähmungen – Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen, Gangstörungen, Probleme beim Stehen – Spastik – Blasen- und Darmentleerungsstörungen – sexuelle Störungen – Sprachstörungen – etc. Zu den Ursachen wird behauptet es gäbe eine “Fehlreaktion” des Körpers, aufgrund von Umweltgiften und genetischer Veranlagung.
Das ist wie man früher gesagt hat, es wäre ein “Wunder”, also etwas für das es keine Erklärung gibt, bzw. auf das man ja keinen Einfluss hat, es sind halt paar Umweltgifte und Deine Gene verantwortlich. Dazu erklärt man Euch ihr hättet ja darauf keinen Einfluss!

Somit sinkt Eure Lebenserwratung, was ja klar ist, denn wenn Ihr die Ursache nicht kennt, gibt es auch keine Hilfe. Die Forschung het von 6-10 Jahren nach Diganosestellung aus. Super, oder wenn Euch jemand anderer sagt, wann Ihr sterben werdet.  Noch dazu kommt, dass statistisch weniger als 10 Prozent an MS sterben und 90% der Patienten an den Folgen der Behandlung, die banal als “indirekte Komplikationen” betitelt werden.

Multiple Sklerose breitet sich aus!

“MS ist in Mitteleuropa die häufigste chronisch-entzündliche Erkrankung des Zentralen Nervensystems. In der Bundesrepublik sind nach Angaben der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) bis zu 140.000 Menschen daran erkrankt. Frauen werden doppelt so häufig krank wie Männer. “Schlimm ist, dass es vor allem junge Menschen zwischen 20 und 35 Jahren trifft”, sagt der Direktor der Neurologischen Klinik der Ruhr Universität Bochum, Ralf Gold, der auch Vorstandsmitglied des Ärztlichen Beirats der DMSG ist. “Leider ist auch die Zahl der Kranken steigend.” MS kann jeden Teil des Nervensystems befallen, dementsprechend vielgestaltig ist die Krankheit.”

IMPFUNG wird als Ursache natürlich nicht erwähnt, sonst könntet Ihr ja zu einem fachkundigen Heilpraktiker gehen und eben eine anständige Entgiftung beginnen. Doch, es gibt handfeste Gerichtsurteile, die MS als Impfschaden anerkennen … das darf sich natürlich nicht herumsprechen, nicht?

Gerichtsurteile die MS als Impfschaden behhandeln oder auch nicht:

1. Urteil SG Aachen 13. Kammer

“Der am 00.00.0000 geborene Kläger leidet an Multipler Sklerose (MS). Diese Erkrankung ist als Impfschaden anerkannt. ”

2. Urteil LSG Nordrhein-Westfalen 15. Juni 2012

“Die Klägerin, die approbierte Zahnärztin ist und bei der eine Encephalomyelitis disseminata (multiple Sklerose – MS) diagnostiziert worden ist, begehrt die Feststellung, dass diese Erkrankung Folge von Hepatitis-Schutzimpfungen ist, denen sie sich 1998 und 2001 unterzogen hat. (…) Die Klägerin wurde mit dem Impfstoff Engerix B erstmals am 24.04.1998 gegen Hepatitis B (HPV) geimpft. Am 11.05.1998 zeigte sich bei ihr eine Lymphknotenschwellung (Lymphadenitis) und konsekutiv am 18.05.1998 eine Mandelentzündung (Tonsillitis). Drei Tage später erfolgte die Verdachtsdiagnose Pfeiffersches Drüsenfieber (infektiöse Mononukleose ausgelöst durch das Ebstein-Barr Virus). Die zweite HBV-Impfung erfolgte am 17.06.1998, der wiederum eine Lymphadenitis mit längerem zeitlichem Verlauf folgte. Die dritte HPV-Impfung wurde am 28.10.1998 durchgeführt. Am 30.11.1999 klagte die Klägerin über Missempfindungen (Parästhesien) im Bereich des Gesäßes, der Oberschenkelbeuger und der Fußsohlen. Der behandelnde Neurologe Dr. S schloss insoweit eine neurologische Ursache nicht aus. Am 16.02.2001 erfolgte eine Auffrischungsimpfung. Am selben Tag diagnostizierte Dr. E eine Neuralgie. Im April 2002 beklagte die Klägerin erneut Parästhesien im Bereich der Hand und des Kniegelenks, weswegen unter anderem der Verdacht auf eine abortive Form eines Lupus erythematodes mit diskreter Arthritis und neurologischen Symptomen der Hand von Dr. S geäußert wurde. Im September 2002 wurde erstmals der Verdacht auf eine neurologische Erkrankung vermerkt und am 14.04.2003 im Universitätsklinikum N die Diagnose einer entzündlichen ZNS-Erkrankung gestellt, wo schließlich am 11.07.2005 eine entzündliche ZNS-Erkrankung im Sinne einer MS diagnostiziert wurde.”

Mit Urteil vom 22.07.2011 hat das SG die Klage abgewiesen. Auf die Entscheidungsgründe wird Bezug genommen.

Das Gericht (der Beklagte):
“Er hält das angefochtene Urteil für zutreffend und beruft sich auf eine weitere Stellungnahme von Dr. xxx, die darauf verweist, dass es sich bei der HPV-Impfung um eine gut verträgliche Impfung handle und die Studie von Hernan et al auch durch die WHO verworfen worden sei.”

3. Urteil LSG Schleswig Holstein 14.06.2011

“Der Kläger ist Berufssoldat und gehört der Bundeswehr seit Juli 1983 an. Zur Vorbereitung eines geplanten Auslandseinsatzes wurde er am 10. Januar sowie 13. Februar 2001 gegen Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) mit dem Impfstoff Encepur geimpft. Jedenfalls am 13. Februar 2001 erfolgte gleichzeitig eine Impfung gegen Typhus mit dem Impfstoff Typherix. Die Impfungen waren dienstlich angeordnet und erfolgten durch Bundeswehrärzte. Nachdem der Kläger vier Tage nach der zweiten Impfung Lähmungserscheinungen im linken Bein und im linken Arm verspürt hatte, wurde im Rahmen der daraufhin veranlassten eingehenden neurologischen Untersuchung eine Multiple Sklerose (MS) festgestellt.” (…)

“Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Feststellung der Ursächlichkeit der gegenständlichen Impfungen lediglich für den ersten Schub der Multiplen Sklerose im Frühjahr 2001.” (…) “Bei der Herstellung des Impfstoffes “FSME-Immun” wurden zur Produktion des Saatvirus ursprünglich die Gehirne von Babymäusen verwendet und zur Konservierung Thiomersal benutzt. Seit Januar 1999 wird der Impfstoff ohne Thiomersal abgefüllt und seit Januar 2000 wird als Saatvirus ein mehrfach auf embryonalen Hühnerzellen passagierter Virus verwendet.” (…) “Gründe für die Zulassung der Revision gem. § 160 Abs. 2 SGG bestehen nicht.”

Die Dauer der Streitigkeiten vor Gericht betragen Jahre. Sie sehen den Zeitpunkt der Impfung mit den folgenden Nebenwirkungen, und den des Urteils. Und oft darf man nach diesen Jahren mit einer Ablehnung vom Gericht rechnen. Hier weitere Fälle der Impfschadensanerkennung, welche vom Gericht nicht veröffentlicht wurden. (VII)

– Urteil S 11 VJ 2/01 des Sozialgerichts Lüneburg vom 15.04.2003:
Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Polio, Diphtherie und Tetanus.

– Urteil S 1 VJ 1/04 des Sozialgerichts Würzburg vom 28.10.2005:
Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Polio.

– Urteil S 15 VJ 1/06 des Sozialgerichts Landshut vom 08.04.2008:
Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Hepatitis A+B (Twinrix).

– Urteil S 15 VJ 2/07 des Sozialgerichts Landshut vom 14.09.2009: Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen Hepatitis B (Gen H-B-Vax).

– Urteil L 6 VJ 4797/07 des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.07.2010: Impfschaden Multiple Sklerose als Folge einer Schutzimpfung gegen FSME.

Schauen Sie sich bitte immer die Fachinformationen an. In einigen Fachinformationen wird Multiple Sklerose entsprechend angegeben.

Hier ein Beispiel: Engerix b Impfstoff (Hepatitis B)

Erkrankungen des Nervensystems: – Enzephalitis, Enzephalopathie, Krampfanfälle, Lähmungen, Neuritis, (einschließlich Guillain Barré-Syndrom, Optikusneuritis und Multiple Sklerose), Neuropathie, Hypoäthesien In anderen Fachinformationen finden Sie dies unter Bezeichnungen wie: – Demyelinisierung des Zentralnervensystems – Meningoencephalitiden inklusive akute demyelinisierende Encephalomyelitis – Verschlechterungen einer vorbestehenden entzündlichen ZNS-Krankheit etc.

Hier ein weiteres Beispiel: Encepur Impfstoff (FSME)

“Nach FSME-Impfungen wurden in Einzelfällen Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Encephalitiden, Meningoencephalitiden inklusive akute demyelinisierende Encephalomyelitis, Leukoencephalomyelitis, (Querschnitts-)Myelitis, Verschlechterungen einer vorbestehenden entzündlichen ZNS-Krankheit, aseptische Meningitis, Krampfanfälle, Vestibularneuritis, Oculomotorius-Paresen, Facialisparesen, usw.) oder peripheren Nervensystems, einschliesslich aufsteigender Lähmungen bis hin zur Atemlähmung (z.B. Guillain-Barré-Syndrom) beschrieben.”

Also, wenn Sie an MS leiden sollten, prüfen Sie wann Sie das letzte Mal geimpft wurden und studieren Sie die “Neben” Wirkungen des Impfstoffs.

Passen Sie gut auf sich auf! Ihr Dr. Coldwell